Nutzung von Internet-Downloads und technischen Dokumenten von HARTING

1. Allgemeines

  • Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von im Internet zur Verfügung gestellten Downloads und sonstiger technischer Dokumente der HARTING Stiftung & Co KG sowie für alle mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und Schwestergesellschaften (im Folgenden gemeinschaftlich als „HARTING“ bezeichnet).

2. Rechtevorbehalt

  • Der Inhalt der HARTING Webseiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an allen Logos, Kennzeichen, Marken, Datenblätter, Darstellungen, Daten, Zeichnungen, technische Dokumente und Informationen stehen ausschließlich HARTING zu.
  • Jede Form der Bearbeitung, Verwertung oder eine auch nur auszugsweise Veröffentlichung insbesondere zu kommerziellen Zwecken, die über die in diesem Dokument eingeräumten Rechte hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen Gestattung seitens HARTING.
  • Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumsrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden.

3. Nutzungsrecht

  • Die auf den Webseiten von HARTING enthaltenen Inhalte und zum Download verfügbaren Informationen sowie technischen Dokumente dürfen zur Informationsbeschaffung und internen Verwendung im Zusammenhang mit einer geplanten oder tatsächlichen Nutzung von HARTING Produkten heruntergeladen, gespeichert, ausgedruckt oder sonst vervielfältigt werden.
  • Die Verbreitung der Informationen sowie der technischen Dokumente zu öffentlichen oder kommerziellen Zwecken oder eine sonstige Verwertung ist jedoch ohne schriftliche Zustimmung von HARTING nicht gestattet.

4. Änderungsvorbehalt und Prüfpflicht des Verwenders

  • HARTING behält sich das Recht vor, die technische Dokumentation und die in den technischen Dokumenten beschriebenen Produkte oder die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
  • Aktualisierungen von HARTING entlasten den Anwender nicht von der Pflicht, sich regelmäßig über die jeweils aktuellen Informationen und Inhalte auf den HARTING-Webseiten zu informieren.
  • Eine Verpflichtung von HARTING über Änderungen der Produkte und/oder technische Dokumente zu informieren, wird durch die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen nicht begründet.
  • Der Anwender hat die Eignung und den Einsatzzweck der Produkte in der konkreten Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung geltender Normen und Gesetze eigenverantwortlich zu überprüfen.

5. Haftung

  • Sämtliche der technischen Dokumente zu entnehmenden Informationen werden ohne jegliche ausdrückliche, konkludente oder stillschweigende Garantie erteilt.
  • HARTING haftet nicht für fehlerhafte Informationen oder fehlerhafte technische Dokumente, Schäden oder Viren, die den Computer, die Ausrüstung oder sonstiges Eigentum des Abrufenden oder Herunterladenden auf Grund des Zugriffes beeinträchtigen.
  • Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Anwenders ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

6. Gerichtstand / Rechtsordnung

  • Ergänzend zu den Vereinbarungen in diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 (CISG).
  • Gerichtsstand gegenüber Unternehmen bzw. Unternehmern ist Espelkamp.

7. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, einvernehmlich eine neue zu schaffen, die inhaltlich der wirksamen am nächsten kommt. Sollten eine oder auch mehrere Vorschriften dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Vorschriften und des Vertrages insgesamt unberührt.